8. Am 16. Oktober 2019 erteilte die Gemeinde den Bauabschlag und verfügte die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. 9. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 20. November 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit dem 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 16. Oktober 2019 und die Erteilung der Baubewilligung, eventualiter die Rückweisung an die Gemeinde. Zur Begründung machen sie insbesondere geltend, die Vorinstanz habe das rechtliche Gehör verletzt. Der Rückbau sei überdies unverhältnismässig und die Wiederherstellungsfrist sei abgelaufen.