4. Am 3. Juni 2019 (Eingang bei der Gemeinde am 4. Juni 2019) reichten die Beschwerdeführenden angepasste Unterlagen ein. Daraufhin fand am 4. Juli 2019 im Beisein der Beschwerdeführenden, der Gemeinde und dem AGR ein Augenschein vor Ort statt. Mit Verfügung vom 10. Juli 2019 hielt das AGR fest, den bereits ausgeführten Arbeiten könne nach wie vor keine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Die Baugesuchsunterlagen seien noch immer mangelhaft. Ausserdem habe anlässlich des Augenscheins festgestellt werden können, dass noch weitere nicht bewilligte bauliche Veränderungen vorgenommen worden seien.