1/13 BVD 110/2019/199 3. Die Beschwerdeführenden reichten daraufhin am 1. April 2019 fristgemäss ein nachträgliches Baugesuch ein. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verweigerte dem Vorhaben mit Verfügungen vom 3. Mai 2019 eine Ausnahmebewilligung und wies auf die Mangelhaftigkeit der Unterlagen hin.