2. Anlässlich einer von der Gemeinde Frutigen durchgeführten Baukontrolle bezüglich der Bewilligung des Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental vom 16. Februar 2018 stellte die Gemeinde fest, dass die Beschwerdeführenden mehrere nicht bewilligte Arbeiten vorgenommen hatten. Am 22. März 2019 verfügte die Gemeinde daher die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Die Gemeinde wies darauf hin, dass die Wiederherstellung aufgeschoben werde, wenn innert Frist ein nachträgliches Baugesuch eingereicht werde.