1. Die Beschwerdeführenden sind Eigentümerin und Eigentümer der Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle befindet sich in der Landwirtschaftszone. Das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental erteilte den Beschwerdeführenden am 16. Februar 2018 die Bewilligung u.a. für die Umlegung der Hauszufahrt.