Analoges gilt hinsichtlich der Kosten für die Behandlung der Einsprachen. So wird nach Anhang IX (Tarif für die Gebühren im Bereich Hochbau), Ziffer 9.1.4.4 der GebV Ostermundigen das Prüfen und Behandeln von Einsprachen im Bauentscheid nach der Aufwandgebühr II berechnet. Diese beträgt gemäss Art. 4 Bst. b GebV Ostermundigen Fr. 145.– pro Stunde. Die Vor-instanz hat folglich zwanzig Stunden für die Prüfung bzw. Behandlung der Einsprachen verrechnet (20 x Fr. 145.– = Fr. 2'900.–).24 Bei 190 Einsprachen, die gemäss angefochtenem Entscheid innert der Auflage- und Einsprachefrist eingegangen sind, ergibt dies eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von gut sechs Minuten pro Einsprache.