9/13 BVD 110/2019/198 Versorgungsauftrag lässt sich jedoch kein Rechtsanspruch auf Erstellung einer einzigen Mobilfunkanlage zur Schliessung einer Versorgungslücke an einem bestimmten Standort ableiten.18 Der von der Gemeinde erteilte Bauabschlag führt zudem nicht zu einem grundsätzlichen Verbot für (freistehende) Mobilfunkantennen in der Gemeinde Ostermundigen.