Die Antenne sei zudem nicht nur deutlich höher als die kleinen Baustrukturen in den Familiengärten, sondern auch höher als die vorderen Bäume des Waldrandes. Dadurch erscheine die geplante Antenne sehr dominant, was ästhetisch problematisch sei bzw. einen negativen Einfluss auf das Ortsund Landschaftsbild habe. Hinzu komme, dass die fertige Mobilfunkanlage noch deutlich dominanter in Erscheinung trete als das dünne Bauprofil. Der geplante Standort befinde sich zwar nicht innerhalb eines Ortsbild- oder Siedlungsschutzgebiets. Dem Ort komme aufgrund seiner Lage am Hangfuss des Ostermundigenbergs und seiner Nähe zum ehemaligen Steinbruch trotzdem eine besondere Bedeutung zu. Art. 11a Abs. 2