a) Die Gemeinde kam im angefochtenen Entscheid gestützt auf den negativen Fachbericht der OLK vom 19. Februar 2019 zum Schluss, dass das umliegende Orts- und Landschaftsbild durch die geplante Mobilfunkanlage empfindlich gestört würde. So führe der dahinterliegende Wald nur teilweise zu einer Integration der Antenne ins Orts- und Landschaftsbild, abhängig von den jeweiligen Kontrasten, die je nach Jahreszeit, Wetter und Lichtverhältnissen variieren und nur bedingt durch eine geeignete Farbgebung beeinflusst werden könnten. Die Antenne sei zudem nicht nur deutlich höher als die kleinen Baustrukturen in den Familiengärten, sondern auch höher als die vorderen Bäume des Waldrandes.