Auch wenn aufgrund der Siedlungsdichte die geplante Antenne aus vielen Bereichen rund um das Oberdorf oder weiter entfernten Gemeindeteilen mehrheitlich wohl gar nicht zu erkennen sein werde, würde sie je nach Perspektive im engeren Bereich um den Flurweg als markanter Störfaktor wahrgenommen werden. Da sich die geplante Antenne zudem bereits leicht erhöht am Hangfuss vor dem Waldsaum des Ostermundigenbergs befinde, könnte sie auch aus entfernterer Warte als 5/13 BVD 110/2019/198