Es sei deshalb nur schwer zu begreifen, dass ausgerechnet ein solches Areal als prioritärer Mobilfunkstandort ausgeschieden werde. Dies gelte umso mehr, als eine Antennenanlage an diesem Ort – im Gegensatz zu Antennen, die in, an oder auf Wohnhochhäusern oder Industriebauten angebracht würden – als solitäre technische Installation ungeschminkt ins Umland trete und daher durchaus eine ästhetisch negative Auswirkung auf das umgebende Quartier haben könne. Denn die bestehende Bebauung nehme ausreichend Abstand, um den topografischen Übergang vom Siedlungsgebiet zum seinerzeit aufgeschütteten und inzwischen überwachsenen und schön bewaldeten Hangfuss des Ostermundigenbergs lesbar zu lassen.