b) Gemäss den Bauplänen soll die Mobilfunkanlage auf der südlich des arealinternen Fusswegs liegenden Grünfläche erstellt werden, unmittelbar neben den Sträuchern, die das auf der Grünfläche stehende Gartenhaus flankieren. Der freistehende Antennenmast mit Söllleiter weist ohne Blitzschutz eine Höhe von gut 25 m auf. Die zwei Antennenkörper (mit Massen von jeweils 2.0 x 0.4 x 0.2 m) sollen auf einer Höhe von rund 23 m und die beiden Richtfunkantennen auf einer Höhe von ca. 22.4 m am Mast befestigt werden. Die zwei Stehbzw. Halteringe sind ebenfalls im obersten Bereich des Masts vorgesehen.