a) Die Bauparzelle befindet sich im Gebiet Oberfeld am nordwestlichen Fusse des bewaldeten Ostermundigenbergs. Sie ist der ZSF U3 zugeordnet, die gemäss Art. 82 Abs. 2 GBR Familien- und Freizeitgärten vorbehalten ist. Die rechteckige, von Südwesten nach Nordosten verlaufende Bauparzelle wird in der Längsseite zu etwa drei Vierteln von einem arealinternen Erschliessungs- bzw. Fussweg in einen nördlichen und einen südlichen Bereich geteilt. Im nördlichen Teil befinden sich zu den «Familiengärten Flurweg» gehörende Pflanzplätze, auf denen teilweise kleine Gewächshäuschen stehen; im südlichen Teil befindet sich eine Grünfläche, auf der ein von Sträuchern flankiertes Gartenhaus steht.