3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren leitet,1 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch den Einsprechenden Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 19. Dezember 2019 die Abweisung der Beschwerde. Mit Beschwerdeantwort vom 24. Dezember 2019 beteiligten sich der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 als Partei am Verfahren. Sie beantragen ebenfalls die Abweisung der Beschwerde sowie die Bestätigung des angefochtenen Gesamtbauentscheids. Mit Beschwerdeantwort vom 6. Januar 2020 beteiligte sich die Beschwerdegegnerschaft 3 bis 5 als Partei am Verfahren.