2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 18. November 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 17. Oktober 2019. Zudem sei die Vorinstanz anzuweisen, das Bauvorhaben zu bewilligen. Die Beschwerdeführerin macht im Wesentlichen geltend, die geplante Mobilfunkanlage ordne sich gut in ihre Umgebung ein und beeinträchtige nicht das Orts- und Landschaftsbild.