Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 17. Oktober 2019 erteilte die 1/13 BVD 110/2019/198 Gemeinde Ostermundigen gestützt auf den negativen Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) vom 19. Februar 2019 den Bauabschlag.