1. Die Beschwerdeführerin reichte am 27. Juni 2018 bei der Gemeinde Ostermundigen ein Baugesuch ein für das Erstellen einer neuen Mobilfunkanlage mit entsprechender technischer Einrichtung auf der Parzelle Ostermundigen Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) U3 («Familiengärten Flurweg»). Der Mast, an welchem im obersten Teil zwei Steh- bzw. Halteringe, zwei Richtfunkantennen sowie zwei Antennenkörper installiert werden sollen, misst (ohne Blitzschutz) gut 25 m und soll zwischen den nördlich gelegenen Familiengärten und der südlich an die ZSF U3 angrenzenden Grünzone (GZ) bzw. dem dahinter folgenden Wald aufgestellt werden.