werden, wenn dies – wie vorliegend – einzig für die Einhaltung der Sichtweiten einer privaten Ausfahrt nötig ist.16 Hinzu kommt, dass ein Rückschnitt der Hecke auf Parzelle Nr. N.________ weder etwas an den engen Platzverhältnissen noch an der damit verbundenen fehlenden Wendemöglichkeit bei der Hauszufahrt ändern würde. Der (teilweise) Widerruf der Strassenanschlussbewilligung bzw. des Gesamtentscheids vom 17. August 2016 ist mit anderen Worten erforderlich, um die Verkehrssicherheit im Bereich der umstrittenen Hauszufahrt zu gewährleisten.