Die Installation eines digitalen Spiegels auf Parzelle Nr. M.________ ist ferner selbst dann keine geeignete Alternativmassnahme, wenn dieser ohne Aufzeichnungsfunktion ausgestattet wäre. So ist es notorisch, dass solche Geräte insbesondere im Winter störungsanfällig sind und regelmässig Vandalen zum Opfer fallen. Hinzu kommt, dass digitale Spiegel sehr teuer sind. Soweit sich die Beschwerdeführenden auf das Rechtsgleichheitsgebot berufen, ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die vorliegend umstrittene Hauszufahrt nicht mit den übrigen Hauszufahrten und Abstellplätzen in der Nachbarschaft gleichgesetzt werden kann.