__ AG (Ingenieure und Planer) vom 5. Dezember 201715 festgehalten, dass Verkehrsspiegel generell nur ein relativ kleines Sichtfeld abdecken und somit etliche «tote Winkel» übrig bleiben, was für langsame Verkehrsteilnehmende zum Verhängnis werden kann. Das Anbringen von Pollern und/oder anderen Leiteinrichtungen bzw. Markierungen bietet – im Gegensatz zum angefochtenen Widerruf – ebenfalls keinen vollständigen Schutz vor Zusammenstössen zwischen aus der Hauszufahrt ausfahrenden Personenwagen und Langsamverkehrsteilnehmenden. So ist es insbesondere denkbar, dass sich Kinder trotz Pollern und Markierungen oder anderen Leiteinrichtungen entlang der Hecke auf Parzelle Nr. N._____