So wird durch diesen den Beschwerdeführenden untersagt, ihre bereits erstellte Hauszufahrt mit Personenwagen und ähnlichen Fahrzeugen zu benutzen. Die Beschwerdeführenden werden durch den (teilweisen) Widerruf also nicht nur in ihrem Eigentumsrecht beschränkt, sondern müssen auch eine andere Abstellmöglichkeit für ihr Auto organisieren. Letzteres hat sowohl Mehrkosten (in den Quartieren von Ostermundigen gilt grundsätzlich die «Blaue Zone», für die Anwohner eine Parkkarte für Fr. 30.– pro Monat beziehen können12) als auch einen zeitlichen Mehraufwand (Parkplatzsuche und längerer Weg zwischen Haus und Auto) zur Folge.