zum Knoten O.________weg/K.________strasse und ist mit 2 m nicht nur äusserst schmal, sondern weist auch keinen Einlenkerradius auf. Die vorliegende Situation unterscheidet sich insoweit von den übrigen Hauszufahrten und Abstellplätzen in der unmittelbaren Nachbarschaft und weiteren Umgebung.11 Hinzu kommt, dass die Gemeinde hinsichtlich anderer Hauszufahrten bzw. Abstellplätzen in der Nachbarschaft, die ebenfalls nicht den einschlägigen VSS-Normen entsprachen bzw. entsprechen, bereits Verfahren durchgeführt oder zumindest eingeleitet hat.