So wird darin festgehalten, dass beispielsweise ein Kind, das auf einem Kickboard entlang der Hecke auf Parzelle Nr. N.________ fährt, von einem aus der Hauszufahrt ausfahrenden Auto aus – trotz des bestehenden Spiegels – zu spät gesehen werden könnte. Die Beschwerdeführenden sprechen in ihrer Beschwerde zudem selbst von einem «toten Winkel» entlang der Hecke auf Parzelle Nr. N.________. Da es entlang der K.________strasse keine Trottoirs gibt, dürften sich – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden – auch in diesem Bereich regelmässig Fussgängerinnen und Fussgänger in Richtung der umstrittenen Hauszufahrt bewegen. Gleiches gilt für Kickboards und andere fahrzeugähnliche Geräte.