Die Hauszufahrt befindet sich zudem in unmittelbarer Nähe zum Knoten O.________weg/K.________strasse und bedingt mangels Wendemöglichkeit zumindest für Personenwagen und ähnliche Fahrzeuge Rückwärtsmanöver. Dass ihre Hauszufahrt die Anforderungen der VSS-Normen nicht erfüllt, wird von den Beschwerdeführenden nicht bestritten. Nichtsdestotrotz sind sie der Ansicht, die heutige Situation mit dem Spiegel sei verkehrssicher. Dem kann jedoch nicht gefolgt werden.