So seien die Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt in beide Blickrichtungen stark eingeschränkt bzw. ungenügend. Nach links wegen dem allfällig auf dem zur Liegenschaft K.________strasse 18 gehörenden Parkplatz abgestellten Fahrzeug, nach rechts wegen der hohen, im Sommer blickdichten Hecke auf Parzelle Nr. N.________. Durch den Spiegelmast und den davor befindlichen Pfosten werde der Verkehr zusätzlich auf die Seite der Hauszufahrt geleitet, was die Situation verschärfe. Der Spiegel könne zwar zur besseren Sicht helfen.