d) Grundstückzufahrten sind nach der VSS-Norm 40050 «Grundstückzufahrten; Anordnung und Gestaltung» so zu gestalten, dass durch die ein- und ausfahrenden Fahrzeuge die Beeinträchtigung der Sicherheit und die Behinderung des Verkehrs auf öffentlichen Strassen vermieden wird. Bei der Anordnung und Gestaltung von Grundstückzufahrten ist aus Sicherheitsgründen stets das Aus- und Einfahren in Vorwärtsrichtung anzustreben. Bei Zufahrten für einen einzelnen Parkplatz kann von diesem Grundsatz ausnahmsweise aber auch abgewichen werden, sofern dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird (Ziffer 6).