Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MwSt. 5. Das Rechtsamt gab der Beschwerdegegnerschaft Gelegenheit, sich als Partei am Verfahren zu beteiligen. Gleichzeitig holte es eine Vernehmlassung der Gemeinde sowie sämtliche Vorakten ein. Zudem hat das Rechtsamt die Akten betreffend den Entscheid der BVE vom 11. Juli 2019 beigezogen. Auf telefonische Bitte des Rechtsamts reichte die Gemeinde schliesslich per E-Mail die in ihrer Vernehmlassung vom 17. Dezember 2019 erwähnte Anordnung (inkl. den darin genannten Plänen) betreffend Rückschnitt der Hecke auf dem nordöstlich der umstrittenen