2. Eventualiter: Zusätzlich zur Aufhebung gemäss Ziffer 1 hiervor sei die Vorinstanz zu verpflichten, weiterführende Massnahmen wie  die Optimierung des Verkehrsspiegels auf der Parzelle Ostermundigen Gbbl.-Nr. L.________ und/oder  die Errichtung eines digitalen Spiegels (Kamera ohne Aufzeichnungsmöglichkeit) auf der Parzelle Ostermundigen Gbbl.-Nr. M.________ und/oder