In der Folge kam es zu diversen Abklärungen (insbesondere Einholung eines Fachberichts des Tiefbauamts des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II [TBA OIK II]) sowie Schriftwechseln und Gesprächen zwischen der Gemeinde und den Parteien. Mit Schreiben vom 19. November 2018 teilte die Gemeinde den Parteien schliesslich mit, nachdem der Spiegel neu eingestellt worden sei und der Beschwerdegegner 7 auf seiner Parzelle Nr. M.________ Anpassungen an den Stellwänden und Pflanzgittern vorgenommen habe, seien die Sichtfelder in beide Richtungen gewährleistet. Folglich könne die Hauszufahrt nun im Rahmen der mit Gesamtentscheid vom 17. August 2016 erteilten Bewilligung benützt werden.