20 Abs. 1 GebV eine zusätzliche Gebühr von Fr. 400.00 erhoben. Die Kosten der OLK (Fr. 1000.00 für den Bericht vom 24. Februar 2020 gemäss Rechnung vom 24. Februar 2020, Fr. 300.00 für die Teilnahme am Augenschein gemäss Rechnung vom 29. Juli 2020 und Fr. 660.00 für den Bericht vom 26. Juni 2020 gemäss Rechnung vom 30. Juni 2020) werden gestützt auf Art. 11 GebV zusätzlich erhoben. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren betragen somit Fr. 4'160.00.