a) Die Beschwerdeführenden 3 bis 5 stellten den Antrag, das Verfahren sei zu sistieren, bis die neue Vollzugshilfe des BAFU und ein auditiertes QS-System vorliegen sowie die Unbedenklichkeit der 5G Technologie für die Gesundheit und Umwelt wissenschaftlich festgestellt und belegt worden sei. Auch sind sie der Meinung, eine Sistierung lasse sich mit dem ausstehenden Bericht der BERENIS33 zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks der 5. Generation begründen.