Ebenso wenig dargelegt hat sie, dass die gewünschte Abdeckung mit mehreren kleineren Anlagen nicht erreicht werden könnte. So wäre es nach den Angaben der Beschwerdegegnerin trotz Reduktion der Masthöhe auf 20 m nach wie vor möglich, die Antenne mit einer Sendeleistung von rund 1'000 Watt ERP zu betreiben. Von der Möglichkeit, den Antennenmast im Rahmen einer Projektänderung auf 20 m zu reduzieren, machte die Beschwerdegegnerin im Beschwerdeverfahren nicht Gebrauch.