b) Der geplante Standort selbst befindet sich zwar nicht in einem Schutzgebiet und die Mobilfunkanlage soll auch nicht auf einem denkmalgeschützten Gebäude erstellt werden. Allerdings zeichnet sich die Umgebung der Bauparzelle durch eine sehr hohe Qualität und Schutzwürdigkeit aus, so dass das Bauvorhaben entsprechend höheren Anforderungen genügen muss. Wie oben ausgeführt, würde die Antennenanlage aufgrund ihrer Höhe und Mächtigkeit als dominanter Fremdkörper in Erscheinung treten, der erheblich stört.