c) Die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch die geplante Mobilfunkanlage ist zwar nicht flächendeckend, sondern eher punktuell. So zeigte sich am Augenschien, dass der Störeffekt der Antenne von gewissen Standorten aus klein wäre.29 Die Antenne betrifft aber mehrere, auch sensible Schutzobjekte. Heikel ist insbesondere die Sicht von den Standorten 1, 2 und 3a sowie von weiteren Abschnitten des Wanderweges "Madiswil - Untere Bisegg" aus in Richtung Ortskern bzw. Kirchenhügel. Von diesen Standorten aus ist die geplante Antenne entweder horizontbildend oder beeinträchtigt die geschützte Silhouette des historisch wertvollen Ortskerns.