__ in erheblichem Ausmass überragen würde. So würde die Mobilfunkanlage vom BLN-Schutzgebiet aus in Richtung Osten gegen den Dorfkern rund viermal höher in Erscheinung treten als die Gewerbebauten am nordwestlichen Siedlungsrand. Durch ihre Höhe von rund 25 m und einer seitlichen Ausladung von rund 2.5 m an der Mastspitze tritt die geplante Antennenanlage überaus prominent in Erscheinung und schafft eine wesentliche, zusätzliche Beeinträchtigung der Umgebung. Der Antennenmast hebt sich auch von anderen Infrastrukturanlagen wie den Stromleitungen bzw. der Eisenbahninfrastruktur klar ab.