Im Anschluss an den Augenschein bat das Rechtsamt der BVD die OLK, die Ortbild- und Landschaftsbildverträglichkeit der geplanten Anlage unter Einbezug des Antennenprofils vorzunehmen. Im Bericht vom 26. Juni 2020 kam die OLK zu folgendem Schluss: Das grösste Konfliktpotential berge die Ansicht der Antennenanlage vom BLN-Gebiet im Westen aus. Von den meisten Standorten aus gesehen rage die Antennenanlage über die Horizontlinie hinaus und werde von dem historisch wertvollen Ortskern von Madiswil als störend wahrgenommen. Die Wirkung werde durch die auslandend, nicht profilierte Ausrüstung der Antenne auf 25 m Höhe noch verstärkt.