Der Antennenstandort sei in der Gewerbezone grundsätzlich nicht falsch. Die Antenne werde aufgrund der Höhe und der Grösse der technischen Einrichtung aus verschiedenen Richtungen deutlich wahrgenommen werden. Sie könne aber aufgrund der heutigen räumlichen Situation und der Integration in der Gewerbezone nicht als erheblichen Störfaktor für das umliegende Kulturland bezeichnet werden. Zudem führe die Wanderroute von Westen her nach Madiswil durch das BLN-Gebiet nicht an der Antennenanlage vorbei. Um die Abwägung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Wichtigkeit des Bauvorhabens vornehmen zu können, sei jedoch eine geeignete Profilierung und Fotomontage nötig.