Die Baugruppen C, D und E gelten gemäss dem Zonenplan18 der Gemeinde Madiswil gleichzeitig als kommunale Ortbildschutzgebiete im Sinne von Art. 33 Abs. 1 GBR. Ortsbildschutzgebiete zeichnen sich durch einen räumlichen oder historischen Zusammenhang aus. In diesen Gebieten werden Objekte zusammengefasst, deren Wert in ihrer Wirkung in der Gruppe liegt. e) Für das Bauvorhaben sind schliesslich Vorschriften zum besonderen Landschaftsschutz relevant. Die von diesen Vorschriften betroffenen Gebiete liegen auf der Westseite des vorgesehenen Antennenstandortes.