In der weiteren Umgebung der Bauparzelle liegen ausserdem die Baugruppen C, D und E gemäss kantonalem Bauinventar. Bei diesen Baugruppen handelt es sich um Baudenkmäler im Sinn von Art. 10a Abs. 1 BauG. Baudenkmäler dürfen durch Veränderungen in ihrer Umgebung nicht beeinträchtigt werden (Art. 10b Abs. 1 BauG). Die Baugruppen C, D und E liegen auf der anderen Seite der Bahnlinie. Sie reichen bis zu 155 m (Baugruppe C) bzw. 196 m (Baugruppe D) bzw. 486 m (Baugruppe E) an den vorgesehenen Antennenstandort heran. Die Baugruppen C, D und E enthalten zahlreiche erhaltens- und schützenswerte Gebäude.