5. Am 8. Juni 2020 führte das Rechtsamt im Beisein der Parteien und einer Vertretung der OLK einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Mit Instruktionsverfügung vom 16. Juni 2020 holte es bei der OLK einen weiteren Bericht ein zur Wirkung der geplanten Mobilfunkanlage. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde hielt in ihrer Stellungnahme vom 7. Juli 2020 an ihren Anträgen und den gemachten Ausführungen fest. In der Eingabe vom 4. August 2020 bemerkte die Vorinstanz, es sei an der Beschwerdeinstanz, eine detaillierte Interessenabwägung vorzunehmen.