einzutreten sei. Die Gemeinde teilte in der Eingabe vom 10. Dezember 2019 mit, sie verzichte darauf, näher auf die Beschwerden einzugehen. Bezüglich der Sistierung stellte sie den Antrag, es sei darauf nicht einzutreten. In der Beschwerdeantwort vom 31. Dezember 2019 beantragte die Beschwerdegegnerin ebenfalls die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf eingetreten werden könne. Auch lehnte sie den Sistierungsantrag ab. Die Abteilung Immissionsschutz teilte mit Stellungnahme vom 10. Dezember 2019 mit, die geplante Anlage erfülle die Bestimmungen der NISV4 und sei bewilligungsfähig.