3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, vereinigte die zwei Beschwerden in einem Verfahren und führte den Schriftenwechsel durch. Es holte beim Regierungsstatthalteramt die Vorakten und bei der Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Wirtschaft (AWI3) eine Stellungnahme zur nichtionisierenden Strahlung ein. Die Vorinstanz schloss in ihrer Eingabe vom 19. Dezember 2019 auf Abweisung der Beschwerden, soweit darauf 1 Überbauungsordnung Nr. 4 "M.________" vom 12. Juni 1995, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und