Sie machen geltend, es fehle für die Einführung eines 5G-Netzes eine übergeordnete Planung. Zudem würden adaptive Antennen in unzulässiger Weise privilegiert. Auch rügen sie, es bestünden für den 5G-Funkdienst weder eine Vollzugshilfe und Messempfehlungen noch ein QS- System. Aussedem sind sie der Meinung, im Standortdatenblatt seien bei der Berechnung der elektromagnetischen Feldstärken hinsichtlich der adaptiven Antennen zu tiefe Sendeleistungen eingesetzt worden. Weiter fordern sie, es müssten zusätzliche Antennen in der Umgebung des geplanten Antennenstandorts in die rechnerische Prognose einbezogen werden.