Auch die Beschwerdeführenden 3 bis 5 beantragen die Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Gleichzeitig stellen sie den Antrag, das Verfahren sei zu sistieren, bis die neue Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und ein auditiertes Qualitätssicherungssystem (QS-System) vorlägen sowie die Unbedenklichkeit der 5G Technologie für die Gesundheit und Umwelt wissenschaftlich festgestellt und belegt worden sei. Die Beschwerdeführenden 3 bis 5 kritisieren im Wesentlichen den geplanten Einsatz von adaptiven Antennen für den 5G- Funkdienst. Sie machen geltend, es fehle für die Einführung eines 5G-Netzes eine übergeordnete Planung.