2. Dagegen reichten der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 mit Eingabe vom 12. November 2019 und die Beschwerdeführenden 3 bis 5 mit Eingabe vom 27. November 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 bringen vor, der Betrieb der Sendeantennen im 5G-Funkdienst widerspreche dem Volkswillen. Auch vertreten sie die Auffassung, die Mobilfunkanlage halte die Grenzwerte nicht ein. Damit verlangen sie sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Erteilung des Bauabschlags.