1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 29. Mai 2019 bei der Gemeinde Madiswil ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf Parzelle Madiswil Grundbuchblatt Nr. L.________. Die Parzelle liegt im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung Nr. 4 "M.________"1. Das Bauvorhaben umfasst einen rund 25 m hohen Sendemast mit sechs Antennenkörpern und zwei Richtfunkantennen an der Mastspitze. Die Antennenanlage soll in das bestehende Gewerbegebäude an der M.________strasse 7 integriert werden. Der technischen Ausrüstung zufolge ist es möglich, die geplante Mobilfunkanlage im neuen Funkdienst 5G (New Radio) zu betreiben.