2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'800.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Herzogenbuchsee, Bauabteilung, eingeschrieben - Kantonale Denkmalpflege, zur Kenntnis - Amt für Gemeinden und Raumordnung, z.H. der OLK-Gruppe Emmental-Oberaargau, per Kurier Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat