Für ein Bauvorhaben dieser Grössenordnung und Nähe zu Schutzobjekten fordert die Kantonale Denkmalpflege ein anerkanntes qualitätssicherndes Verfahren, um den vielfältigen Ansprüchen gerecht werden zu können. Dies nicht zuletzt auch mit dem Ziel, möglichst früh zu einem breit abgestützten Projekt zu kommen. Der frühe Dialog unter Fach- und Sachpersonen innerhalb des Planungsprozesses habe sich hierbei bewährt. Die Kantonale Denkmalpflege beantragte die Rückweisung des Projekts und den Beizug der OLK. In ihrer Stellungnahme vom 18. Dezember 2019 hält die Kantonale Denkmalpflege an ihrem Fachbericht fest.