6/10 BVD 110/2019/195 werden, wenn das öffentliche Interesse gegen die Fällung nicht überwiegt oder wenn ein Baum für Mensch, Tier oder Eigentum eine ernsthafte Gefährdung darstellt. Bedingung für eine Fällung ist in jedem Fall der Ersatz innert Jahresfrist am bisherigen Ort oder in unmittelbarer Nähe durch einen Baum einer standorteinheimischen Art. 3. Denkmalpflege