Ein Bauprojekt muss dieser sensiblen Umgebung jedoch Rechnung tragen und sich den vorhandenen Bauten unterordnen. Der Beschwerdeführer plant, die obere, heute ca. 3.5 m lange Stützmauer durch eine neue Betonstützmauer zu verstärken und um ca. 30 m zu verlängern. Die drei Häuser sollen teilweise in den Hang eingegraben werden. Auf der Höhe des unteren Stockwerks sind zwischen den Häusern angebaute Kellerräume und an den Aussenseiten Treppen bzw. Stützmauern geplant.11 Damit würde die natürliche Umgebung vollständig verbaut ohne die bestehende Topographie zu berücksichtigen. Dabei sollen auch die für das Gesamtbild wichtigen Bäume gefällt werden.